Jugendsatzung der TuS Dornberg 02 e.V.

§1 Name und Wesen
Die TuS Sportjugend ist die Jugendorganisation des TuS Dornberg 02 e.V. Der TuS Dornberg erkennt die Eigenständigkeit Ihrer Sportjugend an, für die diese Jugendsatzung verbindlich ist. Der TuS Dornberg beschließt die nachstehende Jugendsatzung der TuS Sportjugend als Teil seiner Vereinssatzung. Die TuS Sportjugend führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Mitglieder der TuS Sportjugend sind alle männlichen und weiblichen jugendlichen TuS Mitglieder, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiter, die Vereinsmitglieder sind.

§ 2 Ziele
Die TuS Sportjugend bietet Ihren Mitgliedern Breiten-, Freizeit- und Leistungssport durch ein sachgerechtes, altersorientiertes Angebot. Erleben von Gemeinschaft durch auf die Zielgruppe abgestimmten Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung und Bildung. Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen. Pflege der internationalen Verständigung. Die TuS Sportjugend will mit dazu beitragen, dass junge Menschen demokratisches und soziales Engagement in gesellschaftlichen und mitmenschlichen Beziehungen entwickeln. Sie fördert Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitverantwortung Ihrer Mitglieder.

§ 3 Organe und Leitung
Organe der TuS Sportjugend sind: der Vereinsjugendtag (Jahresmitgliederversammlung) die Jugendleitung der TuS Sportjugend die Ausschüsse der Fachabteilungen mit eigener Jugendsatzung die Jugendsprecher/in der einzelnen Abteilungen

3.1 Vereinsjugendtag
Der Vereinsjugendtag ist das höchste Gremium der TuS Sportjugend auf Vereinsebene. Er ist insbesondere dafür zuständig, die Richtlinien für die Arbeit der Jugendleitung und des Jugendausschusses festzulegen.

3.1.1 Zusammensetzung
Stimmberechtigte Mitglieder des Vereinsjugendtages der TuS Sportjugend sind: alle Mitglieder der TuS Sportjugend die Mitglieder des Jugendausschusses die Jugendleiterin oder der Jugendleiter, sowie Stellvertreter/in Beratende Mitglieder des Vereinsjugendtages sind die im Jugendbereich tätigen Übungsleiter (innen) und Betreuer (innen) des TuS Dornberg. Der Jugendleitung der TuS Sportäugend steht es frei, Gäste zum Vereinsjugendtag einzuladen. Diese können sich, soweit nichts anderes beschlossen wird, an den Beratungen beteiligen. Der Vereinsjugendtag der TuS Sportjugend tritt jedes Jahr zusammen. Er wird von der Jugendleitung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen und geleitet. Durch die Jugendleitung oder auf schriftlichen Antrag von 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Gründe kann jederzeit ein außerordentlicher Vereinsjugendtag einberufen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie fasst Ihre Beschlüsse durch Mehrheitsbeschluss. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jugendliche, die das 13.Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, ihr Stimmrecht selbst auszuüben. Jüngere Mitglieder werden bei Ausübung des Stimmrechtes gesetzlich vertreten. Wahlen werden grundsätzlich in geheimer und schriftlicher Form durchgeführt. Abstimmungen durch Handzeichen genügt, wenn dieses beantragt wird und sich kein Widerspruch ergibt. Vorschlagsrecht für Wahlen besitzen die Mitglieder des Vereinsjugendtages, sowie der Vereinsvorstand.

3.1.2 Aufgaben
Zu den Aufgaben des Vereinsjugendtages der TuS Sportjugend gehören insbesondere: den Haushaltsplan und die Jahresabrechnung zu verabschieden die Jugendleitung, d.h. TuS Vereinsjugendleiterin oder den TuS Vereinsjugendleiter und die übrigen Mitglieder zu entlasten und zu wählen. Die Jugendsatzung und deren Änderungen zu beschließen. Die Jugendsatzung kann nur auf dieser Versammlung beschlossen und geändert werden. Hierfür ist eine Mehrheit von 70 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages der TuS Sportjugend erforderlich.

3.2. Jugendleitung der TuS Sportjugend

3.2.1 Zusammensetzung
Stimmberechtigte Mitglieder der Jugendleitung der TuS Sportjugend sind: – die TuS-Jugendleiterin oder der TuS-Jugendleiter und weitere Mitglieder, z.B. Stellvertreter/in der Jugendleitung, Vertreter/innen der Fachausschüsse, Jugendsprecher/innen. Die Stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugendleitung der TuS Sportjugend werden vom Vereinsjugendtag für zwei Jahre gewählt. Die Wahl der TuS Vereinsjugendleiterin oder des TuS Vereinsjugendleiters, sowie den/der Stellvertreter/in, bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des TuS Dornberg 02 e.V. Sie sollen volljährige Mitglieder sein. Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied der Vereinsleitung der TuS Sportjugend aus, kann die Vereinsjugendleitung bis zur Neuwahl beim nächstfolgenden Vereinsjugendtag eine kommissarische Beauftragung aussprechen. Die Vereinsjugendleitung kann Personen hinzuwählen; sie haben kein Stimmrecht. Die Vereinsleitung der TuS Sportjugend kann Arbeitsgruppen und Kommissionen einsetzen, sie beraten die Jugendleitung und arbeiten nach deren Auftrag. Für Einzelfragen können weitere Fachkräfte zur Beratung hinzugezogen werden.

3.2.2 Aufgaben
Die Jugendleitung leitet die TuS – Sportjugend auf Vereinsebene. Sie erfüllt die Ihr durch die Satzung übertragenen Aufgaben. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: die an die Vereinsleitung der TuS – Sportjugend gerichteten Beschlüsse zu verwirklichen. Den Vereinsjugendtag der TuS Sportjugend vorzubereiten und einen Jahresbericht zu erstellen. Den Haushaltsplan und Jahresabschluss vorzubereiten Über die Verwendung der TuS Sportjugend zufließenden Mittel zu entscheiden. Veranstaltungen und Aktionen mit dem Jugendausschuss zu planen, vorzubereiten und leiten. Die sportärztliche Betreuung und die Einhaltung der allgemeinen und Sport bezogenen Jugendschutzbestimmungen zu überwachen. In den Organen des Vereins mitzuarbeiten. Die TuS Sportjugend auf Vereinsebene zu vertreten.

3.3. Die Jugendsprecher/innen
Die Jugendsprecher/innen sind minderjährige Vertreter der einzelnen Fachjugendabteilungen. Sie werden von den Fachjugendtagen gewählt und vertreten die Jugendlichen und sind die direkte Verbindung der minderjährigen Jugendlichen zur Jugendleitung.

§ 4 Stellung der TuS Sportjugend im Verein
Die TuS Sportjugend versteht sich nicht als Verein im Verein; sie ist vielmehr aktiver Teil des Gesamtvereins. Der Gesamtvorstand darf sich der Unterstützung und Mitverantwortung für die Jugend nicht entziehen. Leitung und Mitglieder der Jugend Ihrerseits wissen sich den Interessen des Gesamtvereins verbunden und verantwortlich. Diese Wechselbeziehung ist nicht Einschränkung, sondern Grundlage für die Eigenständigkeit der TuS Sportjugend.

Bielefeld, den 17. November 2006Jugendsatzung